Kinderrechte und Grundgesetz – Vorsicht vor einer Diskriminierung von Eltern

Conservo

(www.conservo.wordpress.com)

Von Johannes Resch

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte beachten Sie unsere aktuelle Pressemeldung zu den „Kinderrechten“! Sie kann beliebig verbreitet werden. Bitte beachten Sie dabei auch die Resolution der Maaz-Stiftung, deren Unterzeichnung wir empfehlen. Auch diese sollte eine möglichst weite Verbreitung finden.

Beste Grüße

Dr. Johannes Resch, Verband Familienarbeit e.V.,

www.familienarbeit-heute.de

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02.12.2019

Kinderrechte und Grundgesetz

Stellungnahme des Verband Familienarbeit e.V.

Unser Verband hat sich schon mehrfach kritisch zur besonderen Erwähnung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz (GG) geäußert, weil wir befürchten, dass das primäre Erziehungsrecht der Eltern ausgehebelt und damit dem Kindeswohl eher geschadet würde.                                            (z.B.: http://familienarbeit-heute.de/?p=5527 )

Jetzt liegt ein konkreter Formulierungsvorschlag des Bundes-Justizministeriums vor:

 „Jedes Kind hat das Recht auf Achtung, Schutz und Förderung seiner Grundrechte einschließlich seines Rechts auf Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit in der sozialen Gemeinschaft. Das Wohl des Kindes ist bei allem staatlichen Handeln, das es unmittelbar in seinen Rechten betrifft…

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